13. Verschiedene Absenzen des Arbeitnehmers
Lohnfortzahlung bei Verhinderung an der Arbeitsleistung: vgl. Kapitel III-4
Militärdienst: vgl. Kapitel V-3
Mutterschaft: vgl. Kapitel V-4
Unfallversicherung: vgl. Kapitel V-6
Krankenversicherung:...
1. Übliche freie Stunden und Tage
Dem Arbeitnehmer sind die üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren. OR 329/3
In der Regel werden folgende freie Tage gewährt:
Heirat oder Eintragung einer Partnerschaft 2-3 Tage Tod...
2. Andere vom Arbeitnehmer verlangte Freizeit
Verlangt der Arbeitnehmer Freizeit, die nicht üblich ist, so muss sie der Arbeitgeber nicht gewähren. Wird die Freizeit gewährt, kann der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer Ersatzarbeit vereinbaren oder...
3. Abwesenheiten des Arbeitnehmers aus familiären Gründen
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses Urlaub für die Betreuung eines Familienmitglieds oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zu gewähren....
4. Arzt, Zahnarzt
Arzt- und Zahnarztbesuche fallen in der Regel unter OR 329/3. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für solche Absenzen, die in die Arbeitszeit fallen, die notwendige Zeit zu gewähren hat....
5. Konfessionelle Feiertage
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, an andern als den von den Kantonen anerkannten religiösen Feiertagen die Arbeit auszusetzen. Er hat jedoch sein Vorhaben dem Arbeitgeber spätestes drei Tage im voraus...
6. Ungerechtfertigte Abwesenheiten/ Zuspätkommen
Bleibt der Arbeitnehmer ungerechtfertigterweise der Arbeit fern, verliert er den auf die entsprechenden Stunden oder Tage entfallenden Lohnanspruch. Überdies kann er für den dem Arbeitgeber aus seinem...
7. Abwesenheiten aufgrund höherer Gewalt
Objektive Gründe von Arbeitsverhinderungen wie von Lawinen verschütteter Arbeitsweg, annullierter Abflug oder Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel liegen nicht in der Person des Arbeitnehmers...
8. Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle
Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen Monat...
9. Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Altersjahr für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen...
10. Notwendige Zeit, um eine neue Stelle zu suchen
Vgl. Kapitel IV-11, Ziffer 5.
11. Mutterschaftsurlaub
Nach der Niederkunft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen. Bei Hospitalisierung des Neugeborenen verlängert sich der Mutterschaftsurlaub um die verlängerte...
12. Vaterschaftsurlaub
Der Arbeitnehmer, der im Zeitpunkt der Geburt eines Kindes dessen rechtlicher Vater ist oder dies innerhalb der folgenden sechs Monate wird, hat Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen. Der...
13. Urlaub für die Betreuung von Angehörigen
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit, die zur Betreuung eines Familienmitglieds oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung notwendig ist. Der Urlaub beträgt...
14. Urlaub für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes
Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung nach EOG (vgl. Kapitel V-4, Ziffer 16. bis 23.4), weil sein Kind wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, so...