13. Verschiedene Absenzen des Arbeitnehmers
Lohnfortzahlung bei Verhinderung an der Arbeitsleistung: vgl. Kapitel III-4
Militärdienst: vgl. Kapitel V-3
Mutterschaft: vgl. Kapitel V-4
Unfallversicherung: vgl. Kapitel V-6
Krankenversicherung:...
1. Übliche freie Stunden und Tage
Dem Arbeitnehmer sind die üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren. OR 329/3In der Regel werden folgende freie Tage gewährt:Heirat oder Eintragung einer Partnerschaft 2-3 TageGeburt ...
2. Andere vom Arbeitnehmer verlangte Freizeit
Verlangt der Arbeitnehmer Freizeit, die nicht üblich ist, so muss sie der Arbeitgeber nicht gewähren. Wird die Freizeit gewährt, kann der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer Ersatzarbeit vereinbaren oder...
3. Abwesenheiten des Arbeitnehmers aus familiären Gründen
Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben. ArG 36/3....
4. Arzt, Zahnarzt
Arzt- und Zahnarztbesuche fallen in der Regel unter OR 329/3. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für solche Absenzen, die in die Arbeitszeit fallen, die notwendige Zeit zu gewähren hat....
5. Konfessionelle Feiertage
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, an andern als den von den Kantonen anerkannten religiösen Feiertagen die Arbeit auszusetzen. Er hat jedoch sein Vorhaben dem Arbeitgeber spätestes drei Tage im voraus...
6. Ungerechtfertigte Abwesenheiten/ Zuspätkommen
Bleibt der Arbeitnehmer ungerechtfertigterweise der Arbeit fern, verliert er den auf die entsprechenden Stunden oder Tage entfallenden Lohnanspruch. Überdies kann er für den dem Arbeitgeber aus seinem...
7. Abwesenheiten aufgrund höherer Gewalt
Objektive Gründe von Arbeitsverhinderungen wie von Lawinen verschütteter Arbeitsweg, annullierter Abflug oder Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel liegen nicht in der Person des Arbeitnehmers...
8. Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle
Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen Monat...
9. Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Altersjahr für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen...
10. Notwendig Zeit, um eine neue Stelle zu suchen
Vgl. Kapitel IV-11, Ziffer 5.