Handbuch des Arbeitgebers

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19. Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten

1. Streitigkeiten aus Einzelarbeitsvertrag

1.1. Gütliche Einigung Der Spruch «ein magerer Vergleich ist besser als ein fetter Prozess» hat in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten seine besondere Berechtigung, ist doch der Streitwert meistens gering....