9. Personalvorsorge "Zweite Säule"
1. Allgemeines
Traditionsgemäss besteht die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge aus einem Drei-Säulen-Prinzip. Die erste Säule, welche obligatorisch ist, besteht aus der AHV/IV. Damit sollen die Grundlebenskosten...
3. Ausnahmen von der obligatorischen Versicherung
Der obligatorischen Versicherung nicht unterstellt sind:
Selbständigerwerbende (für gewisse Berufsgruppen kann sie aber obligatorisch sein, vgl. Ziffer 10.); Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag...
5. Beginn und Ende der Versicherung
Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn (inklusive Naturallohn) von mehr als Fr. 22'050.– beziehen, unterstehen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken...
7. Versicherungsleistungen
7.1. Art der Leistungen
Folgende Leistungen sind versichert:
Altersrenten (vgl. Ziffer 7.2.) Kinderrenten von Pensionierten (vgl. Ziffer 7.2.) Renten des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen...
16. Vorsorgeeinrichtungen
Der Arbeitgeber muss eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichten oder sich einer solchen anschliessen. Die Vorsorgeeinrichtung muss sich bei der kantonalen...
Freizügigkeit und Erhaltung des Vorsorgeschutzes
Die Freizügigkeit und die Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes sind in der Freizügigkeitsverordnung vom 3. Oktober 1994 reglementiert (FZV).
Freizügigkeitsfall
Die Arbeitgeber müssen die Adresse...