Handbuch des Arbeitgebers

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9. Personalvorsorge "Zweite Säule"

1. Allgemeines

Traditionsgemäss besteht die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge aus einem Drei-Säulen-Prinzip. Die erste Säule, welche obligatorisch ist, besteht aus der AHV/IV. Damit sollen die Grundlebenskosten...

3. Ausnahmen von der obligatorischen Versicherung

Der obligatorischen Versicherung nicht unterstellt sind: Selbständigerwerbende (für gewisse Berufsgruppen kann sie aber obligatorisch sein, vgl. Ziffer 10.); Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag...

5. Beginn und Ende der Versicherung

Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn (inklusive Naturallohn) von mehr als Fr. 22'050.– beziehen, unterstehen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken...

7. Versicherungsleistungen

7.1. Art der Leistungen Folgende Leistungen sind versichert: Altersrenten (vgl. Ziffer 7.2.) Kinderrenten von Pensionierten (vgl. Ziffer 7.2.) Renten des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen...

16. Vorsorgeeinrichtungen

Der Arbeitgeber muss eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichten oder sich einer solchen anschliessen. Die Vorsorgeeinrichtung muss sich bei der kantonalen...

Freizügigkeit und Erhaltung des Vorsorgeschutzes

Die Freizügigkeit und die Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes sind in der Freizügigkeitsverordnung vom 3. Oktober 1994 reglementiert (FZV). Freizügigkeitsfall Die Arbeitgeber müssen die Adresse...