Vertragsanfechtung wegen eines Willensmangels
Bereits anlässlich der Arbeitsvertragsverhandlungen bestehen besondere vorvertragliche Pflichten der verhandelnden Parteien. Einerseits hat der potentielle Arbeitgeber die Pflicht zum Datenschutz und zur Vermeidung geschlechtsspezifischer Diskriminierung, andererseits hat der potentielle Arbeitnehmer gewisse Auskunfts- und Offenbarungspflichten.
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