Die zu treffenden Massnahmen zum Gesundheitsschutz sind im Wesentlichen in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3) vorgesehen, mit detailliertem Kommentar des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) in seiner Wegleitung.
Die ArGV3 enthält mehrere Bestimmungen zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und Hilfsmittel, um Personen auch bei langfristiger Ausübung ihrer Tätigkeit vor körperlichen Schäden zu schützen. Auf seiner Webseite gibt das SECO viele Ratschläge dazu und enthält verschiedene Broschüren zum Herunterladen. Dies sind allgemeine Ratschläge auf dem Gebiet der Ergonomie, aber auch Ratschläge, wenn die Tätigkeit Körperhaltungen erfordert, welche langfristig Risiken für den Bewegungsapparat (muskuloskelettale Erkrankungen) sind: stehende Tätigkeit, Bildschirmarbeit, sitzende Tätigkeit, etc.
Die Kenntnisnahme des Inhalts dieser Kommentare und Broschüren ist wichtig, denn, obschon sie von einer Behörde stammen, hat sie das Bundesgericht sehr oft als richtig befunden.