Handbuch des Arbeitgebers

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7. Tages-, Abend- und Nachtarbeit

1. Tages- und Abendarbeit

Die Arbeit von 6 Uhr bis 20 Uhr gilt als Tagesarbeit, die Arbeit von 20 Uhr bis 23 Uhr ist Abendarbeit. Tages- und Abendarbeit sind bewilligungsfrei. Abendarbeit kann vom Arbeitgeber nach Anhörung der...

2. Verbot der Nachtarbeit – Ausnahmen

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ausserhalb der betrieblichen Tages- und Abendarbeit ist untersagt. ArG 16. Ausnahmen vom Verbot der Nachtarbeit bedürfen der Bewilligung. ArG 17/1. Folgende...

3. Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nachtarbeit

Dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nachtarbeit wird bewilligt, sofern sie aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist. ArG 17/2. Sie bedarf der Bewilligung durch das Staatssekretariat...

4. Vorübergehende Nachtarbeit

Vorübergehende Nachtarbeit wird bewilligt, sofern ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen wird. ArG 17/3. Sie bedarf der Bewilligung durch die kantonale Behörde. ArG 17/5. Der Arbeitgeber darf...

5. Dauer der Nachtarbeit

Bei Nachtarbeit darf die tägliche Arbeitszeit für den einzelnen Arbeitnehmer neun Stunden nicht überschreiten; sie muss, mit Einschluss der Pausen, innerhalb eines Zeitraumes von zehn Stunden liegen....

6. Schichtenwechsel

Die Arbeitszeit ist so einzuteilen, dass der einzelne Arbeitnehmer nicht länger als während sechs aufeinanderfolgenden Wochen die gleiche Schicht zu leisten hat. Bei zweischichtiger Arbeit am Tag und...

7. Lohnzuschlag

Dem Arbeitnehmer, der nur vorübergehend Nachtarbeit (weniger als 25 Nächte pro Kalenderjahr) verrichtet, hat der Arbeitgeber einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent zu bezahlen. ArG 17b/1;...

8. Zeitzuschlag

Arbeitnehmer, die dauernd oder regelmässig wiederkehrend Nachtarbeit leisten, haben Anspruch auf eine Kompensation von 10 Prozent der Zeit, während der sie Nachtarbeit geleistet haben. ArG 17b/2.Der...

9. Medizinische Untersuchung und Beratung

Arbeitnehmer, die 25 und mehr Nachteinsätze pro Jahr leisten, haben auf Verlangen Anspruch auf medizinische Untersuchung und Beratung. ArG 17c/1; ArGV1 44/1. Der Anspruch auf medizinische Untersuchung...

10. Weitere Massnahmen

Der Arbeitgeber hat als weitere Massnahmen bei Nachtarbeit insbesondere:ein sicheres Transportmittel zur Verfügung zu stellen, wenn die persönliche Sicherheit eines Arbeitnehmers auf dem Weg zum und...

11. Nachtarbeit von Jugendlichen

Vgl. Kapitel III-10.

12. Nachtarbeit von Frauen

Für Frauen und Männer gelten im Prinzip dieselben Regeln. Sonderbestimmungen, insbesondere im Bereich der Abend- und Nachtarbeit, gibt es allerdings für schwangere Frauen und stillende Mütter (vgl....