Handbuch des Arbeitgebers

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3. Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

1. Gegenstand des GAV

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) regelt die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb oder in Betrieben der gleichen Branche. Er wird abgeschlossen durch Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Arbeitnehmerverbände...

2. Wer wird durch einen GAV verpflichtet ?

2.1. Zwei Arten von GAV Ein GAV kann: vom Bundesrat oder der zuständigen kantonalen Behörde allgemeinverbindlich erklärt werden.keine Allgemeinverbindlichkeit haben. 2.2. Der GAV wird allgemeinverbindlich...

3. Wirkungen des GAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch den GAV verpflichtet sind

3.1. GrundsatzDie Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten während der Dauer des GAV unmittelbar für die einzelnen Arbeitgeber...

4. Pflichten der Vertragsparteien

Die Vertragsparteien überwachen die Anwendung des GAV und die Einhaltung des Arbeitsfriedens. OR 357a.Die Verpflichtung zum Arbeitsfrieden in OR 357a/2 umfasst den Verzicht der GAV-Parteien auf Arbeits-kampfmassnahmen...

5. Im Zweifelsfall

Bestehen Zweifel über die Anwendbarkeit oder die Geltung eines GAV, kann sich der Arbeitgeber beim zuständigen Berufsverband, bei einer Vertragspartei oder beim Centre Patronal erkundigen.