Das Datenschutzgesetz bringt für Unternehmen spezifische Dokumentations-, Auskunfts- und Meldepflichten mit sich. Auch greifen Anwälte auch in HR-Belangen gerne in ihre Datenschutz-Trickkiste. Höchste Zeit, dass sich die Unternehmen ihrer datenschutzrechtlichen Compliance sowie der Auswirkungen für ihren Betrieb annehmen.
KI ist allgegenwärtig. Mit ihrer KI-Verordnung (AI Act) und ihren Verboten, Vorschriften für die Unternehmen und hohen Bussen hat die EU ein Regulierungsmonster geschaffen. Die offizielle Schweiz ihrerseits ermittelt den Koordinationsbedarf. In Unternehmen stellt sich u.a. die Frage, ob den Mitarbeitenden die Verwendung von KI verboten oder sie andererseits zur Pflicht erklärt werden darf.
Wir vermitteln Ihnen wichtige Umsetzungsempfehlungen sowie wertvolle Kenntnisse hinsichtlich nationaler und internationaler Datenschutzfragen (DSG/DSGVO/EU-Datenschutz- Aufsichtsbehörde).
Wir verschaffen Ihnen anhand von Hintergrundinformationen und Praxisbeispielen einen Überblick, was die KI-Verordnung der EU für ein Schweizer Unternehmen bedeutet.
Markus Hugentobler, Dr. iur. der Universität Zürich, ist seit August 2010 bei Centre Patronal tätig. Zusammen mit Laetitia Schriber ist er verantwortlicher Redaktor des Handbuchs des Ausländerrechts. Daneben bekleidet er Lehraufträge an der FHNW und ZHAW und amtet als nebenamtlicher Richter am Schaffhauser Obergericht. Er weist Publikationen im Arbeits-, Sozialversicherungs-, Datenschutz-, Straf- und Vereinsrecht vor.
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