Handbuch des Arbeitgebers

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8. Arbeitslosenversicherung

1. Allgemeines

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bezweckt die Garantie eines angemessenen Ersatzes für Erwerbsausfälle für die Versicherten im Fall von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, schlechtem Wetter, Zahlungsunfähigkeit...

A. Beiträge

2. Beitragspflicht

Die Beiträge werden von allen Arbeitnehmern, die der AHV-Beitragspflicht unterliegen, geschuldet (vgl. Kapitel V-1). Von der Beitragspflicht ausgenommen sind: Mitarbeitende Familienglieder des selbständigen...

3. Beitragssatz, Plafond und Beitragszahlung

3.1. Beitragssatz Der Beitragssatz beträgt 2.2% des für die AHV massgebenden Lohnes, indes höchstens auf Fr. 12' 350.–/Monat oder Fr. 148'200.–/Jahr (im Gegensatz zu den AHV-Beiträgen). Arbeitnehmer...

B. Leistungen im Fall von Arbeitslosigkeit

4. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung

4.1. Allgemeines Der Versicherte hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn er: ganz oder teilweise arbeitslos ist; einen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten hat (vgl. Ziffer 4.5.); in der...

5. Taggeld

5.1. Versicherter Verdienst Als versicherter Verdienst gilt allgemein der im Sinne der AHV-Gesetzgebung massgebende Lohn, der während eines Bemessungszeitraumes (letzter Beitragsmonat) aus einem oder...

6. Höchstzahl der Taggelder

Innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug bestimmt sich die Höchstzahl der Taggelder nach dem Alter der Versicherten sowie nach der Beitragszeit. Für eine Woche werden fünf Taggelder ausbezahlt....

7. Einstellung in der Anspruchsberechtigung

Der Versicherte ist in der Anspruchsberechtigung einzustellen, wenn er:durch eigenes Verschulden arbeitslos ist;zu Lasten der Versicherung auf Lohn- und Entschädigungsansprüche gegenüber dem bisherigen...

8. Ausrichtung der Leistungen, notwendige Vorkehrungen

Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) bestimmt den Leistungsanspruch. AVIG 85. Der Versicherte macht seinen Entschädigungsanspruch bei einer Kasse geltend, die er frei wählen kann; innerhalb...

C. Leistungen im Fall von Kurzarbeit

9. Allgemeines

Die Arbeitslosenversicherung kann Entschädigungen ausrichten im Falle einer Verkürzung der normalen Arbeitszeit sowie im Falle von voller vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge unvermeidlicher wirtschaftlicher...

10. Entschädigungsanspruch

10.1. Allgemeines Arbeitnehmer, deren normale Arbeitszeit verkürzt oder deren Arbeit ganz eingestellt ist, haben Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, wenn: sie für die Versicherung beitragspflichtig...

11. Pflichten des Arbeitgebers

11.1. Voranmeldung bei der kantonalen Amtsstelle Ein Arbeitgeber, der für seine Arbeitnehmer Kurzarbeitsentschädigung geltend machen will, muss dies mindestens zehn Tage vor Beginn der Kurzarbeit...

12. Zwischenbeschäftigung bei Kurzarbeit

Während einer Kurzarbeitsperiode steht es dem betroffenen Arbeitnehmer frei, eine Zwischenbeschäftigung anzunehmen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer das während der Kurzarbeit durch Zwischenbeschäftigung...

D. Schlechtwetterentschädigung

13. Allgemeines

Die Arbeitslosenkasse kann Entschädigungen ausrichten bei Arbeitsausfall in gewissen Berufsbranchen, wenn der Arbeitsausfall ausschliesslich durch das Wetter verursacht wird, die Fortführung der...

14. Erwerbszweige mit Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung

Schlechtwetterentschädigung kann in folgenden Erwerbszweigen ausgerichtet werden: Hoch- und Tiefbau, Zimmerei-, Steinhauer- und Steinbruchgewerbe; Sand- und Kiesgewinnung; Geleise- und Freileitungsbau;...

15. Meldung und Überprüfung des Arbeitsausfalles

Der Arbeitgeber muss der kantonalen Amtsstelle den wetterbedingten Arbeitsausfall spätestens am fünften Tag des folgenden Kalendermonats mit dem Formular der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung...

16. Bemessung der Schlechtwetterentschädigung

Die Bemessung der Schlechtwetterentschädigung richtet sich nach den Normen der Kurzarbeitsentschädi-gung (vgl. Ziffer 10.4.). AVIG 44. Innerhalb einer Periode von 2 Jahren darf die Schlecht-wetterentschädigung...

E. Leistungen im Fall von Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenzentschädigung)

17. Allgemeines

Die Versicherten eines zahlungsunfähigen Arbeitgebers, der in der Schweiz der Zwangsvollstreckung unterliegt, können unter gewissen Voraussetzungen eine Insolvenzentschädigung erhalten. Diese deckt...

18. Anspruchsvoraussetzungen

Beitragspflichtige Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die in der Schweiz der Zwangsvollstreckung unterliegen oder in der Schweiz Arbeitnehmer beschäftigen, haben Anspruch auf Insolvenzentschädigung (ein...

19. Umfang der Insolvenzentschädigung

Die Insolvenzentschädigung deckt für das gleiche Arbeitsverhältnis Lohnforderungen für höchstens die letzten vier Monate des Arbeitsverhältnisses, für jeden Monat jedoch nur bis zum Höchstbetrag...

20. Voraussetzungen und Geltendmachung des Anspruchs

Die Entschädigung wird nur ausbezahlt, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses bereits zahlungsunfähig war und wenn der Arbeitnehmer alle notwendigen Massnahmen zur...

21. Übergang der Forderung auf die Kasse

Mit der Ausrichtung der Entschädigung gehen die Lohnansprüche des Versicherten im Ausmass der bezahlten Entschädigung und der von der Kasse entrichteten Sozialversicherungsbeiträge samt dem gesetzlichen...

F. Leistungen für Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Arbeitsmarktliche Massnahmen)

22. Allgemeines

Das Ziel der Arbeitslosenversicherung ist die Integration der Arbeitslosen in das Erwerbsleben. In diesem Sinn richtet sie Taggelder nur aus, wenn der Arbeitslose arbeitsmarktliche Massnahmen wie die Teilnahme...

23. Arbeitsmarktliche Massnahmen

Die Versicherung erbringt finanzielle Leistungen für arbeitsmarktliche Massnahmen zu Gunsten von versicherten Personen und von Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Mit arbeitsmarktlichen Massnah-men...

24. Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge

Arbeitnehmern, denen in ihrer Wohnortsregion keine zumutbare Arbeit vermittelt werden konnte und die zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit Arbeit ausserhalb ihrer Wohnortsregion angenommen haben, können...

25. Unterstützung zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit

Die Versicherung kann Versicherte, die eine dauernde selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, durch die Ausrichtung von höchstens 90 Taggeldern während der Planungsphase eines Projektes unterstützen. Überdies...

G. Verschiedene Hinweise

26. Kassen

Die AHV/IV/EO-Ausgleichskassen ziehen die ALV-Beiträge ein. Die Arbeitslosenversicherungskassen (öffentliche oder private) entschädigen nach Massgabe des AVIG. Für die Ausrichtung von Insolvenzentschädigungen...

27. Rechtsweg

Verfügungen sind in den Fällen nach den Artikeln 36 Absatz 4, 45 Absatz 4, 59c AVIG sowie in den besonders bezeichneten Fällen für Ersatzansprüche zu erlassen. Im Übrigen kommt in Abweichung von...

28. Aufgaben der Arbeitgeber

Die Arbeitgeber rechnen über ihre Beiträge und die ihrer Arbeitnehmer mit der zuständigen AHV-Ausgleichskasse ab; stellen rechtzeitig die Bescheinigungen aus, welche die Arbeitnehmer für die Geltendmachung...

29. Rückforderung von Leistungen

Die Kasse fordert Versicherungsleistungen, auf die der Empfänger keinen Anspruch hatte, zurück. Zu Unrecht ausbezahlte Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung fordert sie vom Arbeitgeber zurück....

30. Empfehlenswerte Dokumentation

Das SECO gibt verschiedene Broschüren für Arbeitslose und für Arbeitgeber heraus. Diese Broschüren können auf der Internetseite www.arbeit.swiss heruntergeladen werden. Über diese Webseite haben...