Handbuch des Arbeitgebers

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9. Personalvorsorge "Zweite Säule"

1. Allgemeines

Traditionsgemäss besteht die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge aus einem Drei-Säulen-Prinzip. Die erste Säule, welche obligatorisch ist, besteht aus der AHV/IV. Damit sollen die Grundlebenskosten...

A. Obligatorische Versicherung gemäss BVG

2. Obligatorisch versicherte Personen

Gemäss BVG sind folgende Arbeitnehmer obligatorisch versichert: AHV-Versicherte; ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum 31. Dezember nach Vollendung des 24. Altersjahres sind...

3. Ausnahmen von der obligatorischen Versicherung

Der obligatorischen Versicherung nicht unterstellt sind: Selbständigerwerbende (für gewisse Berufsgruppen kann sie aber obligatorisch sein, vgl. Ziffer 10.); Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag...

4. Versicherter Lohn («Koordinierter Lohn»)

Der obligatorisch versicherte Lohn entspricht dem AHV-Lohn bis zu einem Maximum von Fr. 88'200.-, von dem ein Koordinationsbetrag von Fr. 25'725.- abgezogen wird. Das so erhaltene Ergebnis wird als "koordinierter...

5. Beginn und Ende der Versicherung

Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn (inklusive Naturallohn) von mehr als Fr. 22'050.– beziehen, unterstehen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken...

6. Finanzierung: Berechnungsgrundlage der Versicherungsleistungen

6.1. Finanzierung Die Finanzierung der beruflichen Vorsorge muss im Minimum Folgendes erlauben: dem Altersguthaben des Versicherten, welches als Berechnungsgrundlage der Altersrente bei Erreichen des...

7. Versicherungsleistungen

7.1. Art der Leistungen Folgende Leistungen sind versichert: Altersrenten (vgl. Ziffer 7.2.) Kinderrenten von Pensionierten (vgl. Ziffer 7.2.) Renten des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen...

8. Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigt, muss eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichten oder sich einer solchen anschliessen....

9. Verpflichtungen der Arbeitslosenkasse

Für die obligatorische Arbeitslosenversicherung (Todesfall- und Invaliditätsrisiko) bezahlt die Arbeits-losenkasse die Prämie an die Auffangeinrichtung und rechnet vom Taggeld den Prämienanteil zu...

10. Obligatorische Versicherung der Selbständigerwerbenden

Berufsgruppen von Selbständigerwerbenden können vom Bundesrat auf Antrag ihrer Berufsverbände der obligatorischen Versicherung allgemein oder für einzelne Risiken unterstellt werden. Voraussetzung...

B. Freiwillige Versicherung gemäss BVG

11. Allgemeines

Arbeitnehmer, die nicht der obligatorischen BVG-Versicherung unterstellt sind, können sich freiwillig versichern lassen.Die Versicherungsbedingungen sind bei der obligatorischen und der freiwilligen Versicherung...

12. Personen, die sich freiwillig versichern lassen können

Gemäss BVG-Normen können sich folgende Personen freiwillig versichern lassen: Selbständigerwerbende (vgl. Ziffer 14.); Nichtselbständigerwerbende mit verschiedenen Arbeitgebern, von denen sie insgesamt...

13. Freiwillige Versicherung des Arbeitnehmers

13.1. Erwerbstätigkeit im Dienste mehrerer Arbeitgeber Jene Arbeitnehmer, die neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit, für die sie obligatorisch versichert sind, einem Nebenerwerb nachgehen, müssen...

14. Freiwillige Versicherung der Selbständigerwerbenden

Selbständigerwerbende können sich bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Berufes oder ihrer Arbeitnehmer versichern lassen. Wer sich nicht bei einer Vorsorgeeinrichtung versichern lassen kann, ist berechtigt,...

C. Organisation der Vorsorgeeinrichtung

15. Überprüfung des Anschlusses an eine Vorsorgeeinrichtung

Die AHV-Ausgleichskassen überprüfen, ob die von ihnen erfassten Arbeitgeber einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind und erstatten der kantonalen Aufsichtsbehörde Meldung. BVG 11/4. Der Arbeitgeber...

16. Vorsorgeeinrichtungen

Der Arbeitgeber muss eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung errichten oder sich einer solchen anschliessen. Die Vorsorgeeinrichtung muss sich bei der kantonalen...

17. Sicherheitsfonds

Die Dachverbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber verwalten gemeinsam eine paritätische Stiftung, die insbesondere folgende Aufgaben hat: sie richtet Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstiger...

18. Auffangeinrichtung

Die Dachverbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber verwalten gemeinsam eine paritätische Stiftung (oder Auffangeinrichtung), die insbesondere folgende Aufgaben hat: amtliche Aufnahme von Arbeitgebern,...

D. Steuerrechtliche Vorschrifteen

Steuerrechtlichte Vorschriften

Die Arbeitgeberbeiträge an Vorsorgeeinrichtungen gelten bei den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden als Geschäftsaufwand.Die von den Arbeitnehmern und Selbständigerwer-benden...

E. Überobligatorische Versicherung

Überobligatorische Versicherung

Die berufliche Vorsorge nach BVG bleibt ein ziemlich bescheidenes Minimum (Beispiel: ein Arbeitnehmer, der weniger als Fr. 22'050.– im Jahr verdient, ist nicht versichert. Ein Arbeitnehmer, der jährlich...

F. Freizügigkeit und Erhaltung des Vorsorgeschutzes

Freizügigkeit und Erhaltung des Vorsorgeschutzes

Die Freizügigkeit und die Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes sind in der Freizügigkeitsverordnung vom 3. Oktober 1994 reglementiert (FZV). Freizügigkeitsfall Die Arbeitgeber müssen die Adresse...

G. Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung

Das BVG erlaubt dem Versicherten, sein Vorsorgekapital aus seiner Pensionskasse für sein selbst genutztes Wohneigentum einzusetzen (Wohnung oder Haus).Die Mittel der beruflichen Vorsorge dürfen verwendet...

H. Massnahmen zur Behebung einer Unterdeckung

Massnahmen zur Behebung einer Unterdeckung

Die Vorsorgeeinrichtung muss eine Unterdeckung selbst beheben. Der Sicherheitsfonds (vgl. Ziffer 17. oben) tritt erst dafür ein, wenn sie zahlungsunfähig ist. BVG 65d/1. Die Vorsorgeeinrichtung...