Handbuch des Arbeitgebers

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3. Kündigungsschutz

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A. Missbräuchliche Kündigung B. Kündigung zur Unzeit C. Anfechtbare Kündigung (Diskriminierung zwischen Frauen und Männern; sexuelle Belästigung) D. Massenentlassung

A. Missbräuchliche Kündigung

1. Allgemeines

Nach Gesetz liegt eine missbräuchliche Kündigung vor, wenn die Kündigung aus einem Grund ausgesprochen wird, der keinen Schutz verdient und wegen dem nicht gekündigt werden darf. Das Gesetz zählt...

2. Missbrauchstatbestände

Die nachfolgende Aufzählung der Missbrauchstatbestände in OR 336 ist nicht abschliessend. Eine missbräuchliche Kündigung liegt vor, wenn sie insbesondere aus folgenden Gründen ausgesprochen wurde: a)...

3. Rechtsfolgen missbräuchlicher Kündigung

Die Missbräuchlichkeit berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der Kündigung nicht. Allerdings kann die Partei, die sie ausgesprochen hat (in der Regel der Arbeitgeber) zur Ausrichtung einer Entschädigung...

4. Verfahren

Wer wegen einer missbräuchlichen Kündigung eine Entschädigung geltend machen will, muss gegen die Kündigung längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Kündigenden schriftlich Einsprache erheben....

B. Kündigung zur Unzeit

5. Allgemeines

In einem GAV oder in einem Einzelarbeitsvertrag können restriktivere Bestimmungen als die gesetzlich vorgesehenen vereinbart sein.Die Kündigung des Arbeitsvertrages, die während einer Sperrfrist (zur...

6. Kündigung durch den Arbeitgeber

Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen: während der Arbeitnehmer schweizerischen obligatorischen Militär- oder Schutzdienst oder schweizerischen Zivildienst...

7. Kündigung durch den Arbeitnehmer

Nach Ablauf der Probezeit darf der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, wenn ein Vorgesetzter, dessen Funktion er auszuüben vermag, oder der Arbeitgeber selbst, schweizerischen obligatorischen...

8. Nichtigkeit der Kündigung

Die Kündigung, die während einer dieser Sperrfristen (Ziffern 6. und 7.) ausgesprochen wird, ist nichtig und entfaltet keine Rechtswirkungen. Die Kündigung muss nach Ablauf der Sperrfrist erneut ausgesprochen...

9. Unterbruch der Kündigungsfrist

Ist die Kündigung vor einer der unter Ziffer 6. oben genannten Sperrfristen erfolgt, aber die Kündigungsfrist bis dahin noch nicht abgelaufen, so wird deren Ablauf unterbrochen und erst nach Beendigung...

10. Pflichten der Parteien während eines Unterbruchs der Kündigungsfrist

Der Arbeitnehmer, der sich auf einen Unterbruch der Kündigungsfrist beruft, muss, wenn er an der Arbeitsleistung verhindert bleibt, den Arbeitgeber weiterhin über seinen Gesundheitszustand informieren...

11. Kumulierung der Sperrfristen

Die unterschiedlichen Sperrfristen einer Kündigung zur Unzeit können kumuliert werden. Jede verschiedenartige Ursache, sei dies aus Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Militärdienst usw., löst eine...

12. Kündigung durch den Arbeitgeber nach Ablauf der Sperrfrist

Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen, selbst wenn der Arbeitnehmer noch an der Arbeitsleistung infolge Krankheit oder Unfall verhindert ist. Nach Bundesgericht...

13. Ausnahmen: wichtige Gründe, Rechtsmissbrauch, teilweise Arbeitsunfähigkeit

Die fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen (vgl. Kapitel IV-8) bleibt auch während den Sperrfristen möglich.Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz. ZGB 2. Wann könnte...

14. Lohnzahlung bei Verhinderung an der Arbeitsleistung

Der Lohn ist nicht notwendigerweise während der ganzen Dauer der Verhinderung, die eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat, geschuldet. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird...

C. Anfechtbare Kündigung (Diskriminierung zwischen Frauen und Männern; sexuelle Belästigung)

15. Allgemeines

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) ermöglicht der gekündigten Person, durch den Richter die Aufhebung der Kündigung zu verlangen (d.h. den Arbeitsvertrag aufrecht zu erhalten),...

16. Voraussetzungen, die es dem Richter ermöglichen, die Kündigung aufzuheben

Die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist anfechtbar, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:die Kündigung ist ohne begründeten Anlass erfolgt (als begründeter Anlass...

17. Dauer des Kündigungsschutzes; Entschädigungsanspruch

Der Kündigungsschutz gilt für die Dauer eines innerbetrieblichen Beschwerdeverfahrens, eines Schlichtungs- oder eines Gerichtsverfahrens sowie sechs Monate darüber hinaus.Wenn der Arbeitgeber den Vertrag...

D. Massenentlassung

Massenentlassung

Vgl. Kapitel IV-5.