Handbuch des Arbeitgebers

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5. Massenentlassung

1. Allgemeines

Wenn der Arbeitgeber innerhalb einer kurzen Zeitspanne mehrere Arbeitsverträge kündigt, hat dies für die betroffenen Arbeitnehmer besonders nachteilige Folgen, da sie gleichzeitig auf dem gleichen Sektor...

2. Begriff und Geltungsbereich

Für das Vorliegen einer Massenentlassung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Kündigungsgründe: die Kündigung steht in keinem Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers. Anrechenbare...

3. Konsultation der Arbeitnehmer

Beabsichtigt der Arbeitgeber, eine Massenentlassung vorzunehmen, so hat er die Arbeitnehmervertretung (vgl. Kapitel III-15) oder, falls es keine solche gibt, die Arbeitnehmer zu konsultieren. Diese müssen...

4. Meldepflicht, Verfahren

Der Arbeitgeber hat dem kantonalen Arbeitsamt jede beabsichtigte Massenentlassung schriftlich anzuzeigen und der Arbeitnehmervertretung oder, falls es keine solche gibt, den Arbeitnehmern eine Kopie dieser...

5. Minimale Kündigungsfrist, missbräuchliche Kündigung

Ist das Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt worden, so endet es 30 Tage nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung an das kantonale Arbeitsamt (vgl. Ziffer 4. oben),...

6. Kürzere Kündigungsfristen zugunsten des Arbeitnehmers

Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt oder eine entsprechende Absicht kundgetan, so dürfen durch Einzelabrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag...

7. Verpflichtung, die Massenentlassung gemäss AVG zu melden

Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) verpflichtet den Arbeitgeber, Entlassungen einer grösseren Anzahl von Arbeitnehmern sowie Betriebsschliessungen...

8. Gesamtarbeitsverträge

Zahlreiche GAV sehen besondere Regelungen vor, insbesondere die sofortige Benachrichtigung der Sozialpartner, möglicherweise auch die Erstellung eines Sozialplanes (vgl. Ziffer 9. unten).

9. Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Vereinbarung, in welcher der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer die Massnahmen festlegen, mit denen Kündigungen vermieden, deren Zahl beschränkt sowie deren Folgen gemildert werden....