Handbuch des Arbeitgebers

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11. Pflichten der Parteien am Ende des Arbeitsverhältnisses

1. Meldepflicht bei Entlassungen

Der Arbeitgeber muss dem kantonalen Arbeitsamt sobald wie möglich – jedoch spätestens im Zeitpunkt, in dem die Kündigungen ausgesprochen werden – mitteilen, wenn er mindestens zehn Arbeitnehmer...

2. Schriftliche Begründung der Kündigung; Einsprache gegen die Kündigung

Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies (mündlich oder schrifltlich) verlangt. OR 335/2. Die Begründung (oder deren Verweigerung) hat nichts mit der Gültigkeit...

3. Ende des Vertrages durch Verlassen oder Nichtantritt der Arbeitsstelle

Verlassen der Arbeitsstelle: Verlässt der Arbeitnehmer die Arbeitsstelle fristlos ohne wichtigen Grund, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen...

4. Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer kann jederzeit ein Zeugnis (Zwischenzeugnis) verlangen, nicht nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Zeugnis hat sich über die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie...

5. Notwendige Zeit, um eine neue Stelle zu finden

Dem Arbeitnehmer ist nach erfolgter Kündigung die für das Aufsuchen einer anderen Arbeitsstelle erforderliche Zeit zu gewähren. OR 329/3. Diese Pflicht besteht immer, es kommt nicht darauf an, wer gekündigt...

6. Rückgabepflichten

Auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jede Vertragspartei der andern alles herauszugeben, was sie für dessen Dauer erhalten hat, insbesondere: Werkzeuge und Arbeitsinstrumente...

7. Fälligkeit der Forderungen

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden alle Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis fällig. OR 339/1. Für Provisionsforderungen auf Geschäften, die ganz oder teilweise nach Beendigung des...

8. Schlussabrechnung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss eine Schlussabrechnung vorgelegt werden, die insbesondere folgende Elemente enthält:Zu Lasten des ArbeitgebersLohn bis zum letzten Arbeitstag, inklusive Zuschläge...

9. Quittung «per Saldo aller Ansprüche»

Es ist empfehlenswert, bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses sämtliche Ansprüche zu rekapitulieren, welche aus einem Arbeitsverhältnis entstehen können. Die Unterzeichnung einer Quittung «per...

10. Abgangsentschädigung

Eine Abgangsentschädigung bei langjährigem Arbeitsverhältnis kann an Arbeitnehmer geschuldet sein, die über 50 Jahre alt sind und mindestens 20 Jahre für den Betrieb tätig waren (vgl. Kapitel IV

11. Geheimhaltungspflicht

Der Arbeitnehmer bleibt in Bezug auf geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse, von denen er im Dienst des Arbeitgebers Kenntnis erlangt hat, auch nach Beendigung...

12. Konkurrenzverbot

Ein allfällig vereinbartes Konkurrenzverbot tritt in Kraft (vgl. Kapitel III-18).

13. Versicherungen

Die Versicherungsbedingungen können die Fortsetzung, die Einstellung oder die Kürzung der Versicherungsleistungen vorsehen im Falle des Vertragsendes während einer Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers....

14. Verjährung und Verwirkung von Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis

Vgl. Kapitel III-19, Ziffer 1.3.

15. Einige administrative Formalitäten, die beim Austritt eines Arbeitnehmers zu erfüllen sind

Meldung des Austritts bei den vom Arbeitgeber abgeschlossenen Kollektivversicherungen und bei der Familienausgleichskasse. Aufrechterhaltung der Vorsorge und Freizügigkeit (vgl. Kapitel V-9). Schriftliche...

16. Ferien

Vgl. Kapitel III-12.

17. Tod des Arbeitnehmers

Vgl. Kapitel IV-7.