11. Pflichten der Parteien am Ende des Arbeitsverhältnisses > 2. Schriftliche Begründung der Kündigung; Einsprache gegen die Kündigung
Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies (mündlich oder schrifltlich) verlangt. OR 335/2. Die Begründung (oder deren Verweigerung) hat nichts mit der… ...
Weiterlesen