Der Nachweis von Berufsauslagen und die Rückerstattung zu viel bezahlter Kosten (Bundesgerichtsurteil 4A_249/2025 vom 8. Oktober 2025)
Die Übernahme von Berufsauslagen stellt eine wesentliche Pflicht des Arbeitgebers dar, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Obwohl die Grundsätze für die Rückerstattung von vom Arbeitnehmer getragenen Auslagen etabliert sind, werfen gewisse praktische Fragen weiterhin Schwierigkeiten auf – insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber eine Geschäftskreditkarte zur Verfügung stellt, die für berufliche Auslagen verwendet werden kann. In einem jüngeren Urteil (4A_249/2025) hat sich das Bundesgericht zu den jeweiligen Pflichten der Parteien hinsichtlich Abrechnung, Beweisführung und Rückerstattung solcher Spesen geäussert.
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