Lohnnachgenuss
Verstirbt ein Mitarbeitender, sieht sich der Arbeitgeber in der Praxis häufig mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Insbesondere in Bezug auf den Anspruch auf Lohnnachgenuss gemäss Art. 338 Abs. 2 OR bekommt er es mit verschiedenen Personen zu tun, welche aus dem Tod des Mitarbeitenden Rechte geltend machen können. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über wesentliche Aspekte, die es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt.
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