Die vorliegende Broschüre richtet sich an Staatsangehörige der Schweiz, eines EU- oder EFTA-Staates, die die Schweiz verlassen und in einen EU- oder EFTA-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ziehen.
Personen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben im ersten Jahr nach der Aufnahme des Kindes Anspruch auf einen Adoptionsurlaub von bis zu zwei Wochen. Während des Urlaubs besteht ein Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung.
Im Rahmen des Zugriffs auf E-Mails von Mitarbeitenden haben Arbeitgeber und Angestellte viele Fragen zum rechtlich korrekten Vorgehen, um IT-Tools wie ein E-Mail-Konto oder den Zugang zu einem Server zu sperren, wenn jemand gekündigt hat oder längere Zeit abwesend ist.
Welche Anforderungen müssen Arbeitgeber erfüllen, wenn sie Personendaten bearbeiten? Welche Daten dürfen Arbeitgeber bearbeiten? Wie müssen sie vorgehen?
Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter)
Dieses Merkblatt informiert erwerbstätige Väter sowie die Ehefrau der Mutter und Arbeitgeberin sowie Arbeitgeber über die Entschädigung des andern Elternteils
Dieses Merkblatt informiert Sie über die Versicherungspflicht, die Versicherungsmöglichkeiten und die Leistungsansprüche von Arbeitnehmern, die im Ausland wohnen und dort für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz arbeiten.
Informationen für Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat
Dieses Merkblatt gibt eine Übersicht über Versicherungspflicht und Leistungsansprüche der 1. und 2. Säule und richtet sich an alle Angehörigen von Staaten, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung
Dieses Merkblatt informiert Selbständigerwerbende über die Auswirkungen der Qualifikation auf die Beitragspflicht und Anspruchsberechtigung in den verschiedenen Zweigen der schweizerischen Sozialversicherung.
Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG
Dieses Merkblatt informiert insbesondere Arbeitgeber über ihre Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG, sowie über die freiwillige Versicherung von Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden.
Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können.