Wenn Mitarbeitende im Ausland festsitzen

Privatreisen (Ferien)

Befinden sich Mitarbeitende privat im Ausland und können aufgrund der aktuellen Situation nicht rechtzeitig in die Schweiz zurückkehren, liegt grundsätzlich eine Unmöglichkeit der Arbeitsleistung vor. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Obligationenrechts gilt in solchen Fällen: «Ohne Arbeit kein Lohn» (Art. 119 OR). Da das Ereignis nicht in der Risikosphäre des Arbeitgebers liegt, besteht grundsätzlich kein Lohnanspruch für die Dauer der Abwesenheit.

In der Praxis haben sich in vergleichbaren Situationen (z.B. im Lawinenwinter 1999 oder beim Vulkanausbruch in Island 2010) jedoch häufig pragmatische Lösungen im Sinne der Sozialpartnerschaft etabliert. Arbeitgeber und Mitarbeitende haben sich i.d.R. auf eine gemeinsame Tragung der Folgen geeinigt: Der Mitarbeitende bezog für einen Teil des Arbeitsausfalls Ferien oder Überstunden und der Arbeitgeber übernahm seinerseits ein paar Absenztage auf seine Kosten, insbesondere, wenn der Mitarbeitende nicht über einen genügenden Ferien- oder Überstundensaldo verfügte.

Geschäftsreisen

Befinden sich Mitarbeitende im Auftrag des Arbeitgebers im Ausland, fällt das Ereignis in die Risikosphäre des Arbeitgebers. Kann die Rückreise aufgrund der aktuellen Lage nicht wie geplant erfolgen und ist eine Arbeitsleistung vorübergehend nicht möglich, bleibt der Lohn geschuldet. Sofern es die Umstände erlauben und die notwendige Infrastruktur vorhanden ist, kann jedoch erwartet werden, dass die Mitarbeitenden ihre Arbeit remote erbringen.

Gestützt auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR) ist dieser zudem gehalten, die Mitarbeitenden bei der Organisation der Rückreise angemessen zu unterstützen. 

Praxisempfehlung

Bei aussergewöhnlichen Ereignissen empfiehlt es sich, neben der rechtlichen Ausgangslage auch pragmatische Lösungen zu prüfen. Individuelle Vereinbarungen können dazu beitragen, die Situation für beide Seiten angemessen zu lösen und die Zusammenarbeit langfristig zu festigen.

Den Abonnenten Beratung und Beratung 360° vorbehalten Abonnieren Sie sich

Eine Kategorie wählen:

Laden….