Die Berechnung der Sperrfristen bei dienstjahresübergreifender Arbeitsunfähigkeit
Nach Ablauf der Probezeit kommt der Arbeitnehmer in den Genuss des Kündigungsschutzes nach Art. 336c Abs. 1 OR. Demnach ist eine Kündigung, die während einer Sperrfrist ausgesprochen wird (z.B. während obligatorischem Militärdienst, bei Arbeitsunfähigkeit wegen Unfall oder Krankheit oder während der Schwangerschaft), nichtig.
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