Verspätet gemeldete Überstunden
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses noch die Bezahlung angeblich geleisteter Überstunden fordern. Ein allfälliger Anspruch setzt jedoch voraus, dass der Arbeitnehmer die Leistung von Überstunden beweisen kann. Zudem hat er nachzuweisen, dass diese angeordnet oder betriebsnotwendig waren. Und schliesslich hat der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber innert nützlicher Frist anzuzeigen, falls er Überstunden ohne Wissen des Arbeitgebers geleistet hat.
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